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Perspektiven der gemeinnützigen strategischen Prozessführung in Deutschland


Seit einigen Jahren lässt sich in der deutschen Rechtsordnung ein Phänomen beobachten, das häufig mit dem Schlagwort "strategische Prozessführung" umschrieben wird: Engagierte Privatpersonen, gemeinnützige Organisationen und Verbände versuchen, das geltende Recht auf gerichtlichem Wege durchzusetzen und fortzuentwickeln. Das "strategische" an dieser Art der Prozessführung besteht darin, dass typischerweise neben dem konkreten Klagebegehren ein gemeinnütziges rechtspolitisches Anliegen als Haupt- oder Nebenzweck des Verfahrens mitverfolgt wird. Durch die gerichtliche Entscheidung eines geeigneten Präzedenzfalles soll über den konkreten Einzelfall hinaus die Rechtsordnung insgesamt weiterentwickelt werden. Beispiele für "strategisch" geführte Prozesse lassen sich insbesondere im Bereich der Grund- und Menschenrechte sowie im Umweltschutz finden.

Der Ansatz der strategischen Prozessführung wirft zahlreiche Fragen und Probleme auf. Inwieweit ergänzt strategische Prozessführung den behördlichen Vollzug des Rechts? Konterkariert strategische Prozessführung den in der deutschen Rechtsordnung grundsätzlich geltenden Ausschluss der "Popularklage"? Wie ist strategische Prozessführung mit der anwaltlichen Standesethik und der Verfahrenslogik zu vereinbaren, nach der die Interessen des Klienten und die Rechtspositionen der Parteien, nicht die Veränderung der Gesellschaft,Vorrang haben? An welchen Stellen treten in der Praxis Zielkonflikte auf? Und auf welche Kritik stoßen die bisherigen Bemühungen?

Es diskutieren:
- Ulf Buermeyer (Gesellschaft für Freiheitsrechte e.V.)
- Remo Klinger (Geulen & Klinger Rechtsanwälte)
- Miriam Saage-Maaß (European Center for Constitutional and Human Rights)
- Gerhard Wagner (Humboldt-Universität zu Berlin/Recht im Kontext)
- Stephan Wernicke (Deutscher Industrie- und Handelskammertag)

Moderation: Gudula Geuther (Deutschlandradio)