Event

Rechte an Daten

Marc Amstutz (Fribourg)

19:00-21:00
Berliner Seminar Recht im Kontext
Humboldt-Universität zu Berlin
Juristische Fakultät, Raum E44/46
Bebelplatz 2, 10099 Berlin


Audio recording of the event


Wozu Dateneigentum? Sind Daten überhaupt propertisierbar? Und was sind eigentlich Daten? Die meisten JuristInnen begreifen Daten von ihrem Inhalt (content) her, d.h. als Information. Sie denken semiotisch. Nur: die Digitalität kennt keine Semiotik. Sinnieren sie über Digitalität, tun sie das in den Kategorien der Hermeneutik. So wurden sie ausgebildet. Nur: die Digitalität kennt keine Hermeneutik. Verpassen sie die Idiosynkrasien der Digitalität? Lavieren bringt hier nichts: JA, vollends. Nicht einmal die Schlüsselfrage der Digitalität vermögen sie heuristisch zu fassen. Kein Wunder. Das Einzige, was die einschlägigen Wissenschaften uns JuristInnen sagen können, ist, dass die Digitalität Kommunikation und Information entkoppelt. Indes: Verglichen mit dieser Entkopplung war aus rechtssoziologischer Perspektive die Erfindung der Schrift und des Buchdrucks ein historisches Detail. Kittler hat diese Entkoppelung als „künstliche Nacht“ bezeichnet. Wie radikal sich der Umbruch der Gesellschaftstrukturen ausnimmt, die diesem Autor vorschwebt, liegt mit dieser Metapher auf der Hand: Die Zukunft wird sich ohne Menschen abspielen.

Was ist dann von den nicht wenigen Rechtsstudien zu halten, die nach eingehender Begründung verkünden, unser Recht sei durchaus fähig, die Digitalität zu bewältigen. Vorübergehend beruhigt das. Leicht. Aber die Zukunft wird kommen. Was sollen wir tun? Behutsam vorgehen? Oder de lege ferenda ambitiöse Rechtsentwürfe entwickeln? Vielleicht haben wir JuristInnen den Anschluss aber schon verpasst. Könnte die Zukunft bereits begonnen haben? Ist sie schon unsere Umwelt, in der wir herum irren, ohne es zu wissen? In der „künstlichen Nacht“ ist alles möglich. Im Jahre 1997, also knapp nach dem Aufkommen des Internets, schrieb Luhmann mit Blick auf den Computer, dass man nur vermuten kann, dass diese unsichtbare Maschine sowohl die Möglichkeiten als auch die Beschränkungen der Gesellschaft erheblich beeinflussen wird. Sollte seine Prognose zutreffen, dann steuert unsere computerausgestattete Gesellschaft nicht einfach in eine Zukunft, die an ihren Strukturen wenig ändern wird. Es gibt Anzeichen dafür, dass die Gesellschaft der Digitalität, wie Baeker gesagt hat, die „nächste Gesellschaft“ sein wird. Damit meint er, diese werde sich von der heutigen etwa in gleichem Maße unterscheiden, wie die Moderne sich von der Neuzeit abgegrenzt hat.

Vor dem Hintergrund aller dieser gesellschaftstheoretischen Herausforderungen müssen wir uns gestatten, nonkonformistisch, unkonventionell, unorthodox, ja „quer“ und „diagonal“ zu denken. Vernünftig kann einzig und allein sein, dass wir uns gegenseitig ein „Recht auf inspiriertes, kreatives, einfallsreiches, konstruktives und vor allem spekulatives Debattieren“ zugestehen. Nur so können wir in der Digitalitätsgesellschaft vorankommen, die ihre Fragen auf einem unerkundeten Gelände gesät hat und nach der Laune des Zufalls wachsen ließ: Wie sieht die Interessenmatrix in der Datengesellschaft aus? Was strebt die Wirtschaft an und wie wird sie die Ressource Daten inskünftig nutzen? Anders als gegenwärtig? Tut data tracking und mining der Welt gut? Entwickelt die Politik Visionen für die Digitalität? Warum sollte ausgerechnet die Digitalität Visionäre aus Helmut Schmidts Arztpraxis in Politik zurück bringen? Über welche Instrumente verfügt das Recht, um Daten einer juristischen Ordnung zuzuführen? Oder spezifischer, eng am Vortragsthema: Wie müssen wir Eigentum in der Gesellschaft der Digitalität andenken? Was ist die Funktion von Dateneigentum in der Digitalität? Sind User an einem Eigentum ihrer Daten interessiert? Wie steht es mit der Vollstreckung des Dateneigentums in der Praxis?  
Usw. usw.

Marc Amstutz ist Inhaber des Lehrstuhls für Handels- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtstheorie an der Universität Freiburg im Üechtland (Schweiz). 1992 wurde er zum Doktor der Rechtswissenschaft an der Universität Zürich promoviert. Seinen LL.M. erwarb er an der Harvard Law School (Cambridge, Massachusetts). Marc Amstutz habilitierte sich im Jahr 2000 zur Thematik „Privat- und Wirtschaftsrecht sowie Rechtssoziologie“ an der Universität Freiburg i.Ue. Besonders hervorzuheben ist seine jüngste Monographie „Globale Unternehmensgruppe: Geschichte und Zukunft des europäischen Konzernrechtes“ (Tübingen: Mohr Siebeck 2017).