Kooperationen

Ein Netzwerk kontextsensibler Rechtsforschung

Zur Förderung der kontextsensiblen Rechtsforschung in Deutschland kooperiert Recht im Kontext mit vielen Forschungseinrichtungen im Bundesgebiet, z.B. der Goethe-Universität in Frankfurt am Main, dem Exzellenzcluster Normative Orders, dem Forschungskolleg Humanwissenschaften sowie den Max-Planck-Instituten für europäische Rechtsgeschichte in Frankfurt am Main, für ethnologische Forschung in Halle  und für ausländisches öffentliches Recht und Völkerrecht in Heidelberg. Als ehemaliger Forschungsverbund am Wissenschaftskolleg zu Berlin arbeitet es weiterhin mit dem Kolleg zusammen, z.B. bei der Begleitung der Zukunftsfakultät.

Recht im Kontext war über sein Post-Doc-Programm Rechtskulturen  am Forum Transregionale Studien Partner des Wissenschaftsrats, als es um die Übersetzung von dessen Empfehlungen zu den Perspektiven der Rechtswissenschaft  ins Englische ging. Mit dem  Koordinierungsausschuss der Konferenz der Justizministerinnen und -minister der Länder (JMK) arbeitete Recht im Kontext zusammen, um auf eine stärkere Interdisziplinarität und Internationalität der juristischen Ausbildung in Deutschland hinzuwirken. Ebenfalls Partner bei Projekten waren Forschungsfördereinrichtungen wie die Vodafone-Stiftung, die Dräger-Stiftung und die VolkswagenStiftung. Zusammen mit der britischen Socio-Legal Studies Association organisiert Recht im Kontext im September 2019 einen Workshop, der den Stand interdisziplinärer Zugänge zum Recht reflektiert.

Verfassungsblog

Als (rechts-)wissenschaftliche Infrastruktur fördert Recht im Kontext auch innovative Forschungs- und Publikationsformate wie das Verfassungsblog als konstitutionalistisches Debattenforum, das sich mit dem entstehenden europäischen Verfassungsraum und seinen rechtspolitischen Auswirkungen auf nationaler und transnationaler Ebene beschäftigt.

Der Evaluationsbericht von Recht im Kontext bezeichnet das Verfassungsblog als „eines der sichtbarsten Elemente des Projekts mit wichtigen Nebeneffekten" (wie der Entstehung anderer Jurablogs). Das Verfassungsblog wurde demnach für ausgewiesene Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler rasch zu einer attraktiven Adresse für die Veröffentlichung von Blogtexten. Dies hätte dazu geführt, dass das Verfassungsblog zu einem der „interessantesten und am häufigsten gelesenen Foren für Verfassungsrecht und – politik“ geworden ist. Die Evaluationskommission versteht das Verfassungsblog „als ‚must read‘ für diejenigen, die sich für Fragen des öffentlichen Rechts und für Verfassungspolitik in Europa interessieren oder beruflich damit befasst sind“. Seine Bedeutung reiche weit über die Grenzen Deutschlands hinaus. Die Evaluationskommisson sieht in der Verbindung von Blog mit akademischen Veranstaltungen eine ganz neue Art der Beteiligung an einer Konferenz, welche die Vermittlung modernster Forschung an junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler erlaubt, die über Buchpublikationen gar nicht möglich wäre.
 

Zur Website verfassungsblog.de